Sie bestimmen den Umfang der Unterhaltsreinigung
Sie können zwischen der Unterhaltsreinigung und der desinfizierenden Unterhaltsreinigung für Ihre Gewerbefläche entscheiden. Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob wir Seife, Desinfektionsmittel, Toilettenpapier und weitere Verbrauchsmaterialien für sie auffüllen sollen.
Ein Ansprechpartner
Während des gesamten Zeitraums steht Ihnen ein fester Ansprechpartner für Ihre Fragen, Anliegen und Verbesserungsvorschläge zur Verfügung.
100% Zufriedenheitsgarantie
Wir garantieren Ihnen eine saubere und professionelle Reinigung während der gesamten Vertragslaufzeit. Sollten Sie spezifische Anliegen oder Wünsche haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und finden gerne eine passende Lösung.
Beispiele für Unterhaltsreinigungen in Büros und Praxen
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zu unserer Reinigungsfirma oder zur Unterhaltsreinigung? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Ist die erste Unterhaltsreinigung wirklich kostenlos?
Ja. Die erste Unterhaltsreinigung dient zum Kennenlernen. Sie können sich dabei unverbindlich von unserer Qualität überzeugen.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir sind als Reinigungsservice in Gaggenau und einem Umkreis von ca. 40 km für Sie im Einsatz. Das umfasst neben Gaggenau auch Karlsruhe, Baden-Baden, Ettlingen, Rastatt, Bühl und die gesamte Region. Auf Anfrage prüfen wir gern, ob wir Ihren Standort abdecken.
Muss jemand vor Ort sein, wenn Sie reinigen?
Das ist nicht nötig. Falls möglich, würden wir gerne Zugang bekommen, damit wir die Reinigung eigenständig und zuverlässig erledigen können.
Welche Art von Unterhaltsreinigung bieten sie an?
Wir bieten die normale Unterhaltsreinigung und die desinfizierenden Unterhaltsreinigung an. Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob wir Seife, Desinfektionsmittel, Toilettenpapier und weitere Verbrauchsmaterialien für sie auffüllen sollen.
Welche Gewerbeflächen reinigen Sie?
Wir sind spezialisiert auf die Reinigung gewerblicher Objekte – also alle Räume, die nicht privat genutzt werden. Dazu zählen unter anderem:
• Büros und Verwaltungsgebäude
• Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, Physiotherapiepraxen & Apotheken
• Ladenflächen und Geschäfte (z. B. Friseure, Bäckereien)
• Gastronomie (Restaurants, Cafés, Kantinen)
• Werkstätten, Lagerhallen, Labore und Produktionsräume
• Fitnessstudios, Autohäuser und Museen
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